Die Kunst der Kündigung

Der ideale Angestellte stellt seinen Chef zufrieden. Punkt. Dafür hat er das Recht, sein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Ausrufezeichen! Doch wie kündigt man richtig?

Kündigungen sind zulässig

Der eben dargestellte Zusammenhang wird häufig in allen Teilen missverstanden. Man darf beides nicht zusammenwerfen. Solange der Angestellte den einen Job macht, muss er loyal sein. Dennoch gilt immer und in jeder Hinsicht: Man darf sich während des aktuellen Jobs nach einer Alternative umsehen – ja sollte dies tun. Beide Aspekte gehören zusammen, aber nicht in einen Topf. Sie sind wie die Kehrseite einer Medaille. Letzte Woche fragte mich ein aufmerksamer Zuhörer meines Vortrags: “Herr Burger, läuft es denn immer auf Kündigung hinaus?” Dabei hatte ich gar nicht viel über Kündigung gesagt. Offenbar reifte jedoch in ihm schon länger die Erkenntnis – und brauchte nur noch wenig, um hervorzubrechen, dass manchmal eben nur der Abschied hilft. Für treue, engagierte Mitarbeiter ist dieser Gedanke manchmal ungeheuerlich. Sie müssen sich erst daran gewöhnen. Aber die Kündigungsoption gehört eben zum Angestelltendasein ebenso dazu, wie das engagierte Abarbeiten der aktuellen Aufgaben.

Die übereilte Kündigung

Kennen Sie das Gefühl, zwischen den Stühlen zu sitzen? Diesen Zustand erleidet, wer einen klassischen Grundfehler begeht: Den alten Job verlassen, bevor es einen neuen gibt. “Erst wenn die Tinte trocken ist” sagen mir meine Kunden häufig. Im Klartext: Zunächst wird der neue Job zur Unterschrift gebracht und dann erst der alte gekündigt. Solange es keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag gibt, ist alles nichtig. Worte sind Schall und Rauch (rechtliche Anmerkung: Laut Gesetzestext zwar keineswegs, wohl aber in der Praxis). Jetzt kommt vielleicht noch einer um die Ecke mit dem Einwand, auch ein unterschriebener Vertrag sei schon mal unerfüllt geblieben. Ja, klar, eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht. Aber so ein Schriftstück erhöht die Chancen, dass es glatt läuft, doch erheblich.

Die unnötige Kündigung

Manche machen fast alles richtig. Sie erfüllen ihre Pflichten im alten Job. Und sie kümmern sich parallel um einen neuen. Sie verlieren im alten Unternehmen kein Sterbenswörtchen über ihre Absichten. Und sie warten, bis der Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber unterschrieben ist. Dann erst sagen sie dem alten Brötchengeber Bescheid – und haben doch alles falsch gemacht. Denn eine Vorarbeit blieb unerledigt: Das Ausloten, ob im aktuellen Unternehmen wirklich nichts mehr (oder das entscheidende nicht) geht. So kann es kommen, dass man erst kündigt und dann doch wieder im alten Unternehmen landet: Der alte Chef entdeckt plötzlich seine große Liebe zu diesem Arbeitnehmer. Es fällt ihm wie Schuppen von den Augen, dass er ein Dutzend Zusagen nicht eingehalten und die letzten drei Gehaltsanpassungen versäumt hat. Er holt das alles in Windeseile nach – und erreicht sein Ziel: Die Rückkehr des Abtrünnigen “in den Schoß der Familie”. Ein Fehler, den man nicht begehen sollte. Denn das alte Verhältnis ist durch die Kündigung gebrochen. Wenn nicht ein paar Jahre zwischen den Stationen liegen, sollte “der Alte”, dem man schon mal die Treue aufgekündigt hat, Tabu sein.

Die blauäugige Kündigung

“Ich dachte nicht, dass es so schwierig würde, einen neuen Job zu finden” – das hörte ich die letzten Jahre sehr (!) oft. Warum? Weil Menschen sich in eine Aufgabe vertiefen, weil sie nach und nach ein Meister ihres Fachs und in ihrem Unternehmen werden, weil sie sich täglich besser im Betrieb auskennen. Weil sie Freundschaften schließen, Kompromisse finden und geschätzt werden. Mit diesem Bewusstsein kommen sie auf einen Arbeitsmarkt, der sie als beschriebenes Papier sieht, dem misstrauisch begegnet wird. “Der wird nicht ohne Grund arbeitslos sein”, denken sich viele Personaler. Oft stimmt das ja auch. “Woher weiß ich, dass die wirklich so gut ist, wie es hier in den Papieren steht?”, argwöhnen viele Chefs. Auch dies ein berechtigter Gedanke. Klappern gehört schließlich zum Handwerk. Also optimiert man sein Profil für die Bewerbung. Außerdem gibt es unendlich viele Gründe, warum Zeugnisse gut sein können, ohne dass die Leistung gut war.

Die richtige Kündigung

Wollen Sie also bei der Kündigung alles richtig machen? Dann gehen Sie wie folgt vor. Füllen Sie Ihren Job mit Inbrunst aus, solange Sie einen Arbeitsvertrag haben. Sonst droht ein Rauswurf, bevor Sie überhaupt dazu kommen, selbst zu kündigen. Behalten Sie grundsätzlich immer Ihren Marktwert im Auge. Arbeiten Sie mit Weiterbildungen und mittels interessanter Aufgaben daran, ein gefragtes Profil zu behalten. Wenn Sie lange genug bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber sind, um den nächsten Schritt zu gehen (Beförderung oder mehr Verantwortung oder größere Projekte … also nach circa 3 bis 4 Jahren) checken Sie, ob dieser Schritt bei Ihrem aktuellen Unternehmen möglich ist. Sie müssen ihn schon aktiv einfordern – auch bei guter Leistung weiß von alleine niemand, was Sie anstreben. Es kann nicht schaden, bereits ein anderes Angebot in der Tasche zu haben, wenn Sie im aktuellen Unternehmen mit Forderungen auf den Putz hauen. Sagen Sie aber nichts von der externen Variante. Es genügt zunächst, wenn Sie selbst sie kennen. Wenn Sie sich extern bewerben, tun Sie es diskret. Warten Sie ab, bis Sie tatsächlich einen Vertrag unterschrieben haben. Dann kündigen Sie. Arbeiten Sie im alten Job seriös bis zum letzten Tag, verabschieden Sie sich nett – und gehen.

Hier gibt es wichtige rechtliche Hinweise zur Kündigung.

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