Anerkennung vieler ausländischer Abschlüsse in Sicht

Am Mittwoch einigte sich das Kabinett auf ein Gesetz zur erleichterten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Das Gesetz muss nun Bundestag und Bundesrat passieren. Es könnte noch dieses Jahr in Kraft treten.

Bisher konnte sich kein iranischer Arzt in Deutschland niederlassen – selbst wenn er hier studierte. Allein wegen seines Passes. Ein Viertel aller Hartz-IV-Bezieher haben eine ausländische, hier nicht anerkannte Ausbildung. Nach dem neuen Gesetz sollen Kammern und Behörden alle Anträge auf Anerkennung prüfen – und zwar bundesweit einheitlich. Spätestens drei Monate nach Abgabe aller erforderlichen Unterlagen soll der Bescheid erfolgen: Anerkennung, Ablehnung oder Nachqualifizierung erforderlich. Grundlage bleibt jeweils die deutsche Ausbildungsordnung. Aber auch die Berufspraxis wird in die Entscheidung einbezogen.

Nun müssen die Länder Regeln für die Umsetzung beschließen. Was dieses Gesetz in der Praxis verändern wird, bleibt abzuwarten. Es bietet auf jeden Fall entscheidende Chancen für viele der rund 300.000 Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen. Berufe wie Lehrer oder Erzieher sind vom Bundesgesetz nicht berührt, da hier die Länder zuständig sind. Dort soll nun auch an entsprechenden Lösungen gearbeitet werden.

taz vom 24.03.2011 / Link zu Spiegel-Online

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